Verkehrszeichen 277.1

Hallo, da ich in meinem Heimatort doch gerne mal viel zu knapp (aufgrund der Straßenbreite) überholt werde wollte ich mal bei meiner Gemeinde nachfragen ob hier ein Aufstellen des Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von Einspurigen Fahrzeugen) geplant ist. Denkt ihr der Folgende Text kann so Versand werden oder Benötigt noch weitere Änderungen?

Seit dem 1.1.2023 existiert das Verkehrszeichen 277.1 „Überholen von Einspurigen Fahrzeugen Verboten“ in der STVO. Dies ist vorgesehen an Stellen aufzustellen, an der Vorgeschriebenen Überhohlabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Dies sehe ich ohne exakte Werte zur Straßenbreite zu kennen an der Hauptstraße in Ortsname gegeben. Als Radfahrer sind 0,6-0,8m zum Bordstein einzuhalten + ca. 1,2m breite von Ellebogen zu Ellebogen sind bei einem Radfahrer durch aus möglich. Hierzu kommen die 1,5m was bis zu 3,5m Verkehrsraum beansprucht. Hinzukommen würde hierzu noch die Fahrzeugbreite von Außenspiegel zu Außenspiegel + der Sicherheitsabstands eines KFZ zur gegenüberliegen Bordsteinkante. Ist hier eine Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 vorgesehen? Und wenn nein aus welchen Gründen wird eine Aufstellung zum Schutz von Fahrern Einspuriger Fahrzeuge wie Mofas, Rollern oder auch Radfahrern abgelehnt?

Edit: Nutz das gerne auch als Motivation euren Gemeinden zu schreiben. Ist das Schild aufgestellt wird aus einem zu knappen Überhohlen als Ordnungswiedrigkeit gleich ein bei Generellem Überhohlen 1 Punkt und mit Gefährdung 2 Punkte + höhere Strafen