„Sichtkontrolle“ in der Sauna
Der Sauna Bund hat einen Leitfaden veröffentlicht und empfiehlt den Betreibenden einer Sauna an der Kasse eine Sichtkontrolle durchzuführen und bei Zweifeln eine Vorlage des Geschlechtseintrags. Da im Personalausweis keine geschlechtsangabe existiert, bedeutet das zukünftig immer die Geburtsurkunde bei sich zu haben wenn eins eine Sauna betreten möchte.
Sollte sich der Verdacht ergeben oder „Hinweise“ anderer Gäste existieren dann ist die Person (notfalls mit Hilfe der Polizei) der Anlage zu verweisen. Alternativ kann die Person „freiwillig“ zeigen welches Geschlechtsteil sie hat.
Keine Satire. Deutschland 2024 (fast 2025)
https://sauna-bund.de/selbstbestimmungsgesetz-eintritt-in-geschlechtsspezifische-bereiche/