BILD: Person möchte mit Vorsatz SBGG aus ausnutzen - Rechtsfolgen?
Die BILD Zeitung berichtet über einen ganz schlauen Fuchs der jetzt Selbstbestimmungsgesetz "im Selbstversuch" machen will und klar öffentlich angibt den Eintrag nach einem Jahr wieder ändern zu wollen.
Ich mein, ja, 🍿, denn er wird feststellen, dass es einem gar nicht so viel bringt. Selbst Offenbarungsverbot dürfte da nicht mehr greifen wenn er vorher mit der Aktion schon unter Deadname als Person des öffentlichen Lebens bekannt ist...
Aber da kam bei mir die Frage auf... Anscheinend enthält das SBGG nichts mehr zu vorsätzlichem Missbrauch. Die Versicherung vor dem Standesamt ist nicht von Eides statt - und §153 StGB dürfte nicht gelten, da kein Gerichtsprozess.
An die Juristen: Ist die "Versicherung" an sich gegenüber Standesbeamten schon ein fest stehender Rechtsbegriff mit Konsequenzen bei Falschaussagen? Oder kann da jeder einfach irgendwas erzählen?